Einstellung der StA Schweinfurt

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                                                                                           Aktenzeichen: 2 Js 2559/00
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                                                                                            Sachbearbeiter: Frau StA in Schramm
Schweinfurt, 04.04.2000 / toe

eingegangen 06.04.2000
Staatsanwaltschaft Schweinfurt Rüffertstr. 1, 97421 Schweinfurt

Frau
Katrin Reichert
Laasener Str. 27

07546 Gera

wegen Rechtsbeugung

Strafanzeige vom 24.02.2000

 

Sehr geehrte Frau Reichert,

das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung vom 31.03.2000 eingestellt.

Gründe

Mit Schreiben vom 16.2.2000, eingegangen am 24.2.2000, erstattete Katrin Reichert Anzeige gegen RiAG Pittner wegen Rechtsbeugung, da dieser ihrer Meinung nach in dem Familienrechtsverfahren vor dem Amtsgericht Bad Neustadt/S. parteilich zu ihrem Ungunsten entscheiden würde.

Ein Verstoß gegen den Tatbestand der Rechtsbeugung i. S. v. § 339 StGB ist nicht erkennbar. Das Oberlandesgericht Bamberg hat in dieser Sache mit Beschluß vom 3.3.2000 den Befangenheitsantrag der Katrin Reichert zurückgewiesen und dies auch ausführlich begründet. Wenn jedoch das Oberlandesgericht Bamberg an der Objektivität des Richters nicht zweifelt, dann hat er sich auch nicht der Rechtsbeugung schuldig gemacht, da er nicht zum Nachteil einer Partei entschieden hat und damit nicht das Recht gebeugt hat.

Hochachtungsvol l

gez. Schramm
Staatsanwältin

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthalt deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.

Gegen diesen Bescheid können Sie binnen 2 Wochen nach Zugang Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erheben.

Die Beschwerde kann innerhalb dieser Frist auch bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt eingelegt werden.