Kommentar IV

KOMMENTAR IV
Stand der Dinge Juli 2005

Im Januar diesen Jahres wurde nun die Familiensache neu verhandelt……….

Diese Verhandlung fand wieder in Bad Neustadt/Saale statt. Das hat u.a. damit zu tun, dass das hiesige Gericht letztes Jahr meinen damaligen Anwalt (RA Rainer Frank von der Kanzlei Brüggemann & Hinners in Hamburg) innerhalb einer dreiwöchigen Frist zur Stellungnahme bat. Dieser beantragte bei Gericht mehrfach Fristverlängerung (u.a. wegen Arbeitsüberlastung) versäumte aber auch diese Fristen. So gab das Amtsgericht Hamburg den Fall nach mehr als zwei Monaten des Wartens auf eine Stellungnahme nach Bad Neustadt/Saale wegen Unzuständigkeit ab.Trotz mehrfacher Anforderung des Schriftverkehrs hüllte sich RA Frank mit überheblichen Bemerkungen in Schweigen. Ich selbst erfuhr von den Fristversäumnissen erst Monate später durch Akteneinsicht, welche mein „neuer“ Familienanwalt beantragte, kurz vor der Verhandlung.

Auf diesem Wege – ein `Hoch`auf RA Rainer Frank. Das hat er doch Klasse hinbekommen. Aufgrund der Arbeitsmoral würde ich von einer Zusammenarbeit mit dieser Kanzlei abraten. Der von mir an RA Rainer Frank gezahlte Betrag in Höhe von € 1000,– (was er vorab ausgehändigt haben wollte) kann ich in den Wind schreiben. Einen Beleg darüber, dass ich ihm das Geld gezahlt habe, bekam ich erst dieses Jahr, nachdem ich mehrere Wochen lang eindringlich darum bat. Auch wollte ich eine detaillierte Kostennote von RA Frank. Nach mehreren Anschreiben und Erinnerungen meinerseits bekam ich diese. Hierin seien die € 1000,– als Honorarnote vereinbart und ihm rechtens zustehend (allerdings galt diese Honorarvereinbarung für das komplette Sorgerechtsverfahren und nicht für das mutwillige oder fahrlässige Herbeiführen der Abgabe des Verfahrens nach Unterfranken (Bayern)). Das Preis – Leistungsverhältnis ist abnorm…..

Anfang Dezember 2004 kamen die Ladungen zur Gerichtsverhandlung, Alexander und Stefanie waren für den 26.01.05 zur Anhörung bei Richter Pittner geladen. Anregungen an Richter Pittner, die Kindern hier in Hamburg vor Ort im Zuge der Amtshilfe bei einem hiesigen Amtsrichter anzuhören, wurden in den Wind geschlagen, auch der Vorschlag, Richter Pittner könne die Kinder selbst in Hamburg anhören.
Hier das Zitat:
„3.4 Gemäß § 12 FGG kommt in diesem Fall eine Anhörung der Kinder im Wege der Rechtshilfe nicht in Betracht. Darüberhinaus ist das Gericht der Ansicht, dass bei den Belastungen der vergangenen Jahre der Anhörungstermin in Bad Neustadt a.d. Saale kaum eine erhebliche Rolle spielen dürfte, eine – zumindest eingeschränkte – Erziehungsfähigkeit der Kindsmutter vorausgesetzt.“

Also fuhren wir, mein Mann, die Kinder und ich, im Januar durch die verschneite Rhön nach Bad Neustadt/Saale. Die Fahrt war ziemlich anstrengend, einmal witterungsbedingt und dann natürlich, mit der Ungewissheit im Nacken…..

Am 26.01.05 gingen wir ins Gericht.
Dort trafen wir uns mit der Jugendamtsmitarbeiterin (Hamburg) und der Verfahrenspflegerin der Kinder. Diese gingen mit den Kindern zur Anhörung zu Richter Pittner. Die Jugendamtsmitarbeiterin musste draussen vor der Tür warten, während die Verfahrenspflegerin an der Anhörung der Kinder teilnehmen durfte. Nach der Anhörung übergab die Jugendamtsmitarbeiterin uns die Kinder. Alexander und Stefanie verließen sofort das Bundesland. Ich war eigentlich nur glücklich, dass die Kinder unversehrt und unbehelligt das Gerichtsgebäude verlassen konnten. Gedanken und Ängste, wie z.B. Zugriff auf die Kinder, Einbehalten, usw. schwirrten mir natürlich die ganze Zeit durch den Kopf, dies auch nicht ganz unberechtigt, wenn man den Verlauf dieser Geschichte kennt….

Am 27.01.05 fand dann meine Verhandlung statt.
Ich war ziemlich nervös im Gerichtssaal auf meinen Ex-Mann, seinen Anwalt (voller Arroganz) und Richter Pittner zu treffen. Die Verfahrenspflegerin der Kinder, Frau Rogalla (2004 vom Amtsgericht Hamburg eingesetzt), war auch im Gerichtsaal.
Der Gegenanwalt und Richter Pittner brachten einige schnippische Bemerkungen. Richter Pittner sagte auch, er würde sich an die ZPO halten, ganz klar, da er sonst ja wieder Befangenheitsanträge bekäme….und sah mich dabei etwas höhnisch an. Zumindest, bewusst oder unbewusst, hob er mich damit mit sich auf gleiche Ebene. Irgendetwas musste ich wohl in all den Jahren richtig gemacht haben, dass ein Richter sich wohl überlegt, was er wie macht.
Die Verhandlung war zäh und schleppend. Ich fand das alles sehr nervenaufreibend und anstrengend. Nach 1,5 Stunden sagte der Richter, er könne sich vorstellen, dass die Kinder in Hamburg leben (Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir) und die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht ausüben würden. Dann war eine kurze Pause.
In dieser Pause unterhielt sich die Verfahrenspflegerin Frau Rogalla mit dem Kindsvater und dessen Anwalt sehr angeregt. Als mein Anwalt und ich den Gerichtssaal wieder betreten wollten, bekamen wir ein Zeichen, wir sollten noch draussen warten. Die angeregte Unterredung war noch nicht beendet.
Kurz darauf saßen wir alle wieder im Gerichtssaal auf unseren Plätzen bis der Richter wieder hereintrat.

Die Verhandlung ging weiter. Zugleich ergriff Frau Rogalla das Wort und machte mir gegenüber abstrakte Vorhaltungen:
“ Frau Pellner, Sie sind doch auch ohne Vater aufgewachsen. Nun erzählen Sie doch mal, wie das für Sie war und wie Sie damit umgehen und was Sie für sich und die Kinder machen.
Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen?“

Ich wusste nicht, was das jetzt werden sollte, aber ich wusste, dass das in der Pause geführte Gespräch zwischen der Verfahrenspflegerin, dem Kindsvater und dessen Anwalt erfolgreich im Sinne der Manipulation aufgrund verbreiteter Lügen seitens meines Ex-Mannes war.
Leider war ich nicht in der Position Frau Rogalla standesgemäß daraufhin zu weisen, warum sie an dieser Verhandlung teilnahm, nämlich um die Rechte der Kinder, und NUR der Kinder zu vertreten…….Mein Hauptziel war es, dem Wunsch der Kinder entsprechend, mit dem Ziel nach hause zu fahren, dass die Kinder bei mir leben durften, ganz offiziell. Die dazugehörigen Pakete Schraubzwingen waren mir in diesem Moment egal. Es galt nur dieses eine Ziel zu erreichen.
Ich atmete tief durch und erzählte, dass die Kinder bei der Beratungsstelle eine Therapie machen und mit mir dort ja auch gleichzeitig Gespräche geführt werden und, dass eine Therapie für mich angedacht sei. Gleichzeitig erwähnte ich, dass wohl jeder der Parteien seine Vergangenheit aufarbeiten sollte, um mit der neuen Situation einigermaßen entspannt umzugehen. Auf die Anregung, dass dies auch den Kindsvater betrifft, ging keiner ein.

Ich hatte das Gefühl mit dieser Antwort Frau Rogallas Zorn noch mehr heraufbeschworen zu haben. Sie sah mich feindselig an und im barschen Ton sagte sie:
“ Die Kinder bleiben na klar in Hamburg, aber Strafe muss sein, ausgleichende Gerechtigkeit, Frau Pellner hat dem Kindsvater die Kinder so lange vorenthalten und somit schon genug angerichtet, der Kindsvater soll das alleinige Sorgerecht bekommen (behalten).“

Ich war wie gelähmt, ich wusste nicht, was das jetzt soll. Sie vertrat einseitig die Interessen meines Ex-Mannes. Dieser saß mit seinem Anwalt sehr gelassen auf ihren Stühlen und beobachteten das „Theaterstück“, was sie zuvor arrangiert hatten. Es war unglaublich.

Mein Rechtsanwalt sagte zu Frau Rogalla, was das denn jetzt soll. Aber Frau Rogalla reagierte nur noch aufgebrachter. Sie war davon nicht abzubringen. Immer wieder sagte sie : ausgleichende Gerechtigkeit, Strafe muss sein, der Kindsvater behält das alleinige Sorgerecht.

Richter Pittner ging, na klar, darauf ein. Jetzt gab es eigentlich nur noch Schadensbegrenzung, unser Hauptziel jedoch war trotzallem erfüllt.

Dann wurde weiter verhandelt, denn Richter Pittner sagte, ohne jegliche Umgangstermine bzw. Gestaltung dessen wird die Verhandlung keineswegs beendet.
So wurden dann Termine festgelegt. Der Therapeut, der bisher die Umgänge in Hamburg begleitete, wurde angehört. So wurde dann vereinbart, dass es in Hamburg noch 3 begleitete Umgänge zuzüglich Mediationsgespräch, an selben Terminen, zwischen dem Kindsvater und mir geben soll. Dann wären die Vorbereitungen geschaffen, dass die Kinder jedes erste Wochenende im Monat zum Vater fahren sollen, nebst Ferienregelung.

Der Richter fragte, wann wir denn freitags in Hamburg losfahren könnten, um die Kinder zu den Umgangsterminen nach Windshausen zu bringen. Darauf sagte ich, dass die Kinder gegen 13.30 von der Schule zu hause sind, dann essen und Hausaufgaben. Darauf sagte der Richter, dass die Kinder die Hausaufgaben auch beim Kindsvater machen könnten.
Ich sagte: “ Dann halt nach dem essen.“
Daraufhin meinte Frau Rogalla schnippisch, ich könne die Kinder ja auch direkt von der Schule abholen, ihnen ein Brötchen oder Brot in die Hand geben und unterwegs zu MC Donalds gehen.
Ich sah diese Frau, die doch eigentlich die Rechte der Kinder vertreten sollte, nur noch fassungslos an.

Viele Seiten Protokoll wurden geschrieben, es wurde versucht, alles irgendwie zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten. Es sollte der Fahrplan für die nächsten Jahre der Kinder sein.

Als die Verhandlung zu Ende war ging ich hinaus auf den Gang. Mein Mann nahm mich in den Arm. Das Hauptziel war erreicht, das wusste ich, aber irgendwie konnte ich mich nicht richtig freuen. Die 3,5 Stunden schleppende Verhandlung hatten ihre Spuren hinterlassen.
Ich war froh, dass wir endlich wieder nach hause fahren konnte. Ich wollte einfach nur noch heim. Meine Ruhe haben. Zeit mit meiner Familie verbringen.

Mein Rechtsanwalt ging nach der Verhandlung zum Bahnhof. Dort traf er Frau Rogalla, die ja mit dem selben Zug nach Hamburg fahren wollte. Er sprach Frau Rogalla noch einmal darauf an, was das denn sollte. Frau Rogalla vertrat vehement die Meinung, dass Strafe sein müsse….

Zu hause angekommen freuten sich die Kinder über die Nachricht, sie können nun endlich offiziell bei ihrer Mama leben. Endlich kein Verstecken mehr.

Nun fingen die Umgänge an.
Der erste begleitete Umgang nach der Verhandlung fand Anfang Februar (zwei Tage vor dem Geburtstag meiner Tochter) statt. Nach ca. einer Stunde rief mein Sohn an und sagte, wir sollen sie beide abholen, er und seine Schwester wollen nach hause.
Als wir die Kinder abholten, unterhielten der Kindsvater und ich uns im Zuge der Mediationsgespräche, wie von Richter Pittner angeordnet. Ich fragte den Kindsvater u.a., ob er aus aktuellem Anlass etwas zur Geburtstagsfeier von Stefanie (dies sollte ein Indoor-Spielplatz-Besuch sein) finanziell zugibt, also wir uns „reinteilen“. Seine Antwort war, dass er sich das erst noch überlegen müsse.

Der zweite begleitete Umgang nach der Verhandlung sollte Anfang März stattfinden. Da Alexander an diesem Wochenende jedoch zu einem Kindergeburtstag gehen wollte, wurde der Termin einvernehmlich von Alexander und dem Kindsvater auf Ende Februar verschoben. Kurz vor diesem Termin sagte der Kindsvater wegen Krankheit ab, somit wurde der Termin auf Ende März verlegt.

Mein Mann und ich brachten die Kinder vormittags zum Therapeuten. Als wir im Begriff waren zu gehen, kam der Kindsvater mit einer Begleitperson. Diese stellte sich als Beistand des Kindsvaters vor. Das Auftreten des genannten Beistandes war äußerst dubios und entbehrte jeglicher Sachkunde. Hier sollte einmal wieder der Wille des Kindsvaters durchgesetzt werden, ohne Rücksicht auf den Willen der Kinder. Es hat sich wieder einmal bewiesen, dass der Kindsvater nicht in der Lage ist, die Problematik dieser Angelegenheit einvernehmlich zu lösen.
Im späteren Mediationsgespräch stellte sich heraus, dass der genannte Beistand der Vorsitzende des Väteraufbruch für Kinder (VafK), Hamburg war. Für dessen Teilnahme am Mediationsgespräch gab ich meine Einwilligung, da der Kindsvater jegliche Kommunikation und Problemlösung ablehnte, wenn sein Beistand nicht dabei wäre. Der Kindsvater – so seine Worte – wollte einen Zeugen dabei haben.
Also gab ich nach, um des lieben Friedens Willen und um guten Willen zu zeigen. Ebenfalls fragte ich den Kindsvater noch einmal wegen finanzieller Unterstützung zu Stefanies Geburtstag. Seine Antwort war, wenn ich Forderungen an ihn hätte, solle ich seinem Anwalt Bescheid geben. Ich sagte, dass es doch völliger Quatsch sei, Anwaltskosten zu zahlen, für etwas, was wir selbst regeln können. Er blieb dabei.
Diese Mediation dauerte 3 Stunden, war zähflüssig und mehr als anstrengend. Da der Kindsvater am Telefon mir gegenüber vorab schon den Wunsch äußerte, die Kinder einmal in der Woche anrufen zu können, legten wir zeitlich fest, dass dies am Donnerstag zwischen 18 und 19 Uhr erfolgen solle. So könne man das einplanen. Das war das einzige, was in diesen 3 Stunden herauskam. Dafür haben die Kinder und mein Mann im Nebenraum die ganze Zeit warten müssen.
Wir waren alle froh, als wir endlich wieder zu hause waren. Von dem Sonntag jedenfalls hatten wir alle nichts, der war nämlich mittlerweile vorbei und es war Schlafenszeit für die Kinder.

Ich rief den Vorsitzenden des Vafk abends nocheinmal an, um ihn mitzuteilen, dass er ja nun bei unserem Mediationsgespräch dabei gewesen war und sehen konnte, dass für den Kindsvater nichts nachteiliges ausgehandelt wird. Ich sagte ihm, dass ich somit für die folgenden Mediationsgespräche mein Einverständnis für seine Beteiligung zurückziehe. Daraufhin wurde dieser Mensch sehr barsch und raunte mich an, ich hätte ihm da gar nichts zu sagen, er sei schließlich der Beistand des Kindsvaters und nur der kann darüber befinden.
Ich versuchte ihm nocheinmal zu erklären, dass er sicherlich der Beistand des Kindsvaters ist und das ich auch gut finde, dass der Kindsvater jetzt endlich einmal jemanden gefunden hat, der ihm bei seiner Problembehebung u.a. bezüglich seiner Mutti hilft. Ich jedoch ziehe das Einverständnis zurück und er werde an keiner weiteren Mediation teilnehmen.
Daraufhin wurde dieser Herr noch ungehaltener. Ich versuchte es nocheinmal im guten und sagte ihm, dass ich halt nach reichlicher Überlegung zu diesem Entschluss gekommen bin und dass er nicht denken braucht, dass er etwas falsch gemacht habe. Daraufhin tobte er und schrie mich an, er würde überhaupt nicht darüber nachdenken, ob er etwas falsch gemacht haben könnte. Ich sagte zu ihm, dann habe ich eben für uns beide gedacht. Nehmen Sie meinen Entschluss zur Kenntnis. Er tobte. Ich erwiderte ihm dann nur noch, dass wir uns ja nun beide kennengelernt haben und das somit ja jeder von uns beiden weiß, mit wem er es zu tun hat. Ich wünschte ihm noch einen schönen Abend und legte auf.

Anfang April erfolgte die erste Fahrt der Kinder nach Windshausen in Begleitung des Therapeuten. Am Samstag gegen halb drei kamen sie dann in Bad Neustadt/Saale an, wo sie der Kindsvater vom Bahnhof abholte. Sie fuhren gemeinsam nach Windshausen. Der Therapeut sollte zwei bis drei Stunden dort verweilen und dann wieder fahren. Die Kinder sollten dortbleiben und am Sonntag vom Kindsvater zurück nach Hamburg gebracht werden.
Als es soweit war,dass der Therapeut gehen wollte, wollten die Kinder auch nicht dortbleiben. Sie wollten wieder mit nach hause fahren.
Ob dies am Verhalten des Kindsvaters und seiner Mutter lag…..
Alexander erzählte später zu hause…“Als wir fahren wollten, kam Frieda auf mich zu und wollte mich in den Arm nehmen. Ich ging einen Schritt zurück. Sie ging weiter auf mich zu. Ich ging noch weiter zurück. Sie ging immer noch mit offenen Armen auf mich zu. Dann rannte ich ums Auto…und sie hinterher…“

Wie vereinbart rief der Kindsvater einmal in der Woche an. Zwar klappte dies anfänglich nicht, da er sich Wochentage und Zeiten nicht wirklich merken konnte, aber nach mehreren Verweisen meinerseits darauf, klappte das dann doch. Die Telefonate selbst dauerten im Höchstfall 10 Minuten.

Der Umgang im Mai sollte vom 07.05.-11.05.05 andauern, da der normale Wochenendumgang im Mai der Ferienregelung unterlag.
Der Therapeut sollte die Kinder auf der Fahrt nach Windshausen begleiten. Weil dieser jedoch erst am 08.05. Zeit hatte, sollte der Umgang um einen Tag nach hinten, auf den 08.05.05-12.05.05 verlegt werden. Aufgrund der katergorischen Weigerung des Kindsvaters, auf diese Änderung einzugehen, (denn seiner Meinung nach bräuchten die Kinder überhaupt keine Begleitung zum Umgang), untersagte mir das Jugendamt die Kinder am 07.05.05 nach Windshausen zu bringen.

So gingen, gegen ihren ausdrücklichen Willen, am 08.05.05 dann Alexander und Stefanie in Begleitung des Therapeuten auf Reisen nach Windshausen.
Das Jugendamt hatte zuvor eroiert und vermittelt, dass für den Aufenthalt der Kinder in Windshausen zu deren Schutz und Wohlergehen zusätzlich der Kinder-und Jugendschutzbund die Begleitung übernimmt. In Bad Neustadt am Bahnhof wurden sie dieses Mal nicht vom Kindsvater abgeholt, weil an diesem Tage sein Auto angeblich kaputt war.
Die Mitarbeiterin vom Kinder-und Jugendschutzbund holte die Kinder und den Therpauten vom Bahnhof in Bad Neustadt / Saale ab und fuhr mit ihnen nach Windshausen zum Kindsvater. Es war vereinbart, dass der Therapeut, zu dem die Kinder bereits Vertrauen aufgebaut haben, die Mitarbeiterin vom Kinder-und Jugendschutzbund den Kindern vorstellt, damit diese nicht schon wieder eine fremde Person vor der Nase haben. Durch diese Vertrauensperson sollte der Aufenthalt in Windshausen den Kindern erleichtert werden.

Der Kindsvater selbst hatte vor diesem Umgang einen Termin beim Jugendamt, um die Mitarbeiterin vom Kinder-und Jugensschutzbund kennen lernen zu können. Jedoch nahm er diesen Termin nicht wahr, mit der Begründung, er wünscht keine Begleitung des Umgangs und ist daher am Kennen lernen der Mitarbeiterin vom Kinder-und Jugendschutzbund nicht interessiert.

So fuhren am 08.05.05 die vier im Auto nach Windshausen. Bereits während dieser Fahrt sagte Alexander wiederkehrend zu dem Therapeuten: Du nimmst uns doch wieder nach Hamburg mit zurück…? Der Therapeut und die Mitarbeiterin vom Kinder-und Jugendschutzbund versuchten, Alexander zu beruhigen.
In Windshausen wurden sie bereits vom Kindsvater und dessen Mutter erwartet. Diese kam im Hof mit weiten, offenen Armen auf die Kinder zu. Alexander und Stefanie wichen zurück.
Alle gingen danach ins Haus, in die Küche der Mutter des Kindsvaters. Sie hatte sich mit Kakao und Kuchen vorbereitet. Alexander und Stefanie lehnten jedoch alles ab und rührten die ganze Zeit nichts an.
Die Mutter des Kindsvaters hatte ihre Nichte nebst Mann und deren zwei kleine Kinder eingeladen, welche kurz nach Erscheinen von Alexander und Stefanie in Windshausen auch eintrafen.
Alexander und Stefanie, der Therapeut, die Mitarbeiterin vom Kinder-und Jugendschutzbund und der Kindsvater gingen ins Nebenzimmer. Alexander fragte den Kindsvater immer wieder, ob er denn mit seiner Schwester und dem Therapeuten wieder nach Hamburg fahren dürfe. Stundenlang bekam er keine Antwort vom Kindsvater.
Da die Gesamtsituation wohl eher ungünstig und nicht zum Wohle von Alexander und Stefanie war, wurde der Umgang abgebrochen. Beim Verabschieden gab der Kindsvater den Kindern noch mit auf den Weg, dass er nicht mehr nach Hamburg kommen würde.
So fuhren Alexander und Stefanie mit dem Therapeuten zusammen noch am selben Tag wieder nach Hamburg. Wir holten die Kinder gegen 22.30 Uhr vom Bahnhof ab und fuhren nach hause.

In den Tagen darauf schickte ich die Kinder in die Ferien. Sie sollten sich endlich wie andere Kinder auch verabreden und ihre Ferien geniessen können.

Während dieser Ferienwoche rief der Kindsvater am Donnerstag abend an. Alexander und Stefanie waren jedoch verabredet und somit ausser haus. Das war das letzte Telefonat des Kindsvaters. Er hat sich telefonisch seither nicht mehr bei den Kindern gemeldet.

Mit Fax/Schreiben vom 03.06.05 teilte der Anwalt des Kindsvaters mit, dass ich die Telefonkontakte zwischen den Kindern und dem Kindsvater unterbinde, die getroffene Vereinbarung torpediere…und er ersucht meinen Anwalt, mich zu veranlassen, beide Kinder zum vereinbarten Zeitpunkt bei seinem Mandanten abzuliefern….
Es ging um das Juni-Umgangswochenende der Kinder, welches beim Kindsvater in Windshausen stattfinden sollte, von Freitag bis Sonntag(03.06.-05.06.05.). Allerdings hatten Alexander und Stefanie Projektwoche in der Schule. Beide Klassen studierten beim Circus Zaretti Kunststücke ein, welche sie uns Eltern dann zur Abendvorstellung zeigten. Stefanies Auftritt war am Freitag abend. Nach der Schule sollten wir jedoch schon zum Umgangswochenende unterwegs sein. Die Schule sagte allerdings, dass dieser Auftritt verbindlich sei , da es zur Projektwoche gehöre. Ich unterrichtete also das Jugendamt davon und es wurde vereinbart, dass Stefanie ihren Auftritt am Freitag abend wahrnimmt. Der Kindsvater wurde davon unterrichtet, dass der Umgang nicht wie geplant stattfinden kann. Ihm wurde angeboten, dass er nach Hamburg kommen und die Kinder treffen könne. Dies lehnte er vehement ab. Somit fand im Juni gar kein Umgang statt.

Die Zeit verstrich, gerichtliche Neuerungen für Umgangsterminierung gab es nicht und am 02.07.05 sollten die Kinder für 14 Tage im Zuge der Ferienregelung nach Windshausen fahren.
Umso näher es darauf zu ging, um so unruhiger wurden Alexander und Stefanie. Immer wieder äußerten sie, dass sie dort nicht hinwollen. Alexander steigerte sich so sehr hinein, dass er immer wieder starke Bauchschmerzen hatte. Diese wurden so schlimm, dass ich am Freitag, den 01.07.05 mit ihm zum Arzt gehen musste. Der Arzt schrieb meinen Sohn krank. Ich teilte dies dem Jugendamt und meinem Anwalt mit. Dieser benachrichtigte per Fax mit beiliegendem Schreiben des Arztes den Kindsvater. Am Wochenende kam der Arzt nocheinmal zum Hausbesuch und am Montag waren wir wieder in seiner Praxis. Jetzt wurde Alexander noch bis Freitag krankgeschrieben. Ich informierte wieder das Jugendamt und meinen Anwalt, dieser wiederum den Kindsvater bzw. dessen Anwalt.
In dieser Woche waren beide Kinder ungehalten. Im wahrsten Sinne des Wortes streikten sie, wenn es um das Thema Windshausen ging. Jeglichen Versuch meinerseits oder meines Mannes, den Kindern zu erzählen, dass es doch dort bestimmt auch nett sein kann und sie bestimmt auch tolle Ferien dort verbringen können, schlugen die Kinder sehr lautstark nieder.
Ich wusste mir keinen Rat mehr und ging zum Allgemeinen Sozialen Dienst. Die dortige Mitarbeiterin, die unseren „Fall“ auch kennt und gerichtlicherseits involviert ist, unterhielt sich ausführlich mit den Kindern, hauptsächlich bezüglich anstehender Ferienregelung. Nach dieser Unterhaltung, in der die Kinder zum wiederholten Male ihre Meinung kund taten und vertraten, wurden Alexander und Stefanie 2 Tage später, am Freitag (Samstag hätten sie nach Windshausen fahren müssen) vom Jugendamt -ASD- in Obhut genommen….

Diese In-Obhut-Nahme wurde dem Kindsvater mitgeteilt. Hiergegen ging er in Widerspruch. Sein Anwalt verfaßte ein Schreiben in dem es hieß, : ich solle mich beim Kindsvater telefonisch melden, um einen neuen Termin für den Umgang (14 Tage) in den Ferien auszumachen. Die Krankschreibung des Kindes sei nur „vorgeschoben“ und ein Gefälligkeitsschreiben des Arztes. Würde ich mich nicht beim Kindsvater melden, so sehe sich dieser „gezwungen“, mich bei der Staatsanwaltschaft Würzburg wegen Umgangsvereitelung anzuzeigen.

Am 13.07.05 fand am AG NES eine Verhandlung statt, zu der ich als Zeuge geladen war. Es ging hierbei darum, dass mein Ex-Mann jemanden wegen Beihilfe zum Kindesentzug in meinem Fall angezeigt hatte . Dieser hatte jedoch überhaupt nichts mit meinem Verschwinden zu tun. Meine Zeugenaussage hierzu hatte ich schon einmal in Hamburg beim Gericht im Zuge der Amtshilfe im Sommer 2004 gemacht.
….und auch beim Haftrichter Jochim in Würzbrug, der mich ja hauptsächlich zu dieser Angelegenheit befragt hatte….
mehr zu der Verhandlung vom 13.07.05 unter Zeitungsartikel !!!

An diesem 13.07.05 war auch mein Ex-Mann geladen, wir liefen uns sozusagen „über den Weg“. Wenn ich in seiner Nähe stand, sah er in die andere Richtung, ein Gespräch fand nicht statt. Er fragte nicht nach den Kindern und wie es ihnen geht….

Noch immer sind die Kinder in Obhut genommen. Dies bleibt so, bis es eine gerichtliche Neuregelung des Umgangs gibt.
Die Richterin in Hamburg hat bereits einen Beschluss erlassen, dass der Umgang neu verhandelt werden muss. Jetzt warte ich auf die Ladung und die Verhandlung.

Neue Anträge bezüglich Sorgerecht wurden meinerseits vor Monaten in Hamburg gestellt, denn ich konnte (ohne Sorgerecht) keinen Unterhalt für die Kinder geltend machen. Jetzt wurde eine Pflegschaft beim Jugendamt eingerichtet, so dass das Jugendamt die Interessen der Kinder im Hinblick Kindesunterhalt vertritt. Klage wurde eingereicht. Ein Ergebnis habe ich noch nicht.
Die Sorgerechtsanträge bleiben aufrecht erhalten, ich warte auf eine Ladung und Verhandlung.

Also, die nächste Zeit wird es wohl nicht langweilig werden….

Auf einem Spaziergang 2002 fand ich nachfolgendes Wahlplakat:….kein Kommentar…oder denkt einfach dran, dieses Jahr sind wieder Wahlen……

zuletzt bearbeitet: 16.09.2005