Scheidung
MEINE SCHEIDUNG
Am 21.12.1998 trennte ich mich von meinem Mann, zog mit meinen beiden Kindern aus der ehelichen Wohnung aus.
Im April 2001 bekam ich eine Ladung zur Scheidungsverhandlung, die am 29.05.2001 Amtsgericht Bad Neustadt/Saale stattfand.
Dies ist eine lange Zeit und seither ist auch sehr viel passiert (nachzulesen im Essay, bzw. Kommentar).
Die Grundlagen für diese Scheidungsverhandlung, die sich Herr Richter Pittner schafft, sind wie immer
und nicht anders zu erwarten mehr als nur makaber. Entsprechende Unterlagen nachfolgend verlinkt:
► „Jugendamtsbericht“ des Jugendamtes Bad Neustadt/Saale vom 29.03.2001
► mein Anschreiben an das Jugendamt Bad Neustadt/Saale wegen dieses „Jugendamtsberichtes“
► mein Anschreiben an Richter Pittner wegen seiner Ladung zum 29.05.2001 zur Scheidungsverhandlung
Ende Juni 2001 bekam ich den Beschluss des Amtsgerichtes Bad Neustadt/Saale. Dortig zuständiger Familienrichter Pittner trifft wohl seine bisher makabersten Entscheidungen:
Die von mir beantragte Prozesskostenhilfe wird mir nicht genehmigt, der Antrag abgelehnt.
Meinerseits vorgelegte Unterlagen über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse reichen ihm nicht aus. Die Aussage, daß ich keine weiteren Einkünfte habe, kann er einmal mehr nicht hinnehmen, da es wohl nicht geht, daß man keine Einkünfte hat (ich kann auch nichts dazu, daß selbst „Vater Staat“ mich hat durch die sozialen Netze fallen lassen-traurig genug, daß es so ist…). Er lehnt meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe, welche jedem Menschen, der selbst zur finanziellen Begleichung hieraus anfallender Kosten nicht in der Lage ist und von gesetzeswegen zusteht, ab.
Von Ihm angeblich und angesprochene Unterlagen, welche dem Gericht vorliegen sollen und etwas anderes aussagen, sind mir selbst nicht bekannt.
Das meine Vortragungen über meine wirtschaftlichen Verhältnisse diesem Richter Pittner nicht nachvollziehbar sind erscheint logisch, denn dazu braucht man wenigstens etwas Denk – und Einfühlsvermögen. Im übrigen ist der Beschluss vom 07.Juni 2001 bereits am 06.Juni 2001 ausgefertigt worden….
Im Protokoll über die Verhandlung 29.Mai 2001 wegen elterlicher Sorge gibt Richter Pittner unter:
erschienen bei Aufruf der Sache unter Punkt 1.) meine Person an, im Protokoll über die Verhandlung 29.Mai 2001 wegen Scheidung gibt Richter Pittner unter:
erschienen bei Aufruf der Sache unter Punkt 4.) an: die Antragsgegnerin (also meine Person) bis 14.35 Uhr nicht. Möge er sich doch einmal entscheiden…..ob ich nun erschienen bin oder nicht….
Im Beschluss, verkündet am 07.Juni 2001 wegen elterlicher Sorge, überträgt Richter Pittner die elterliche Sorge dem Antragsteller, also dem Kindsvater…..
Als Grundlage seiner hier schon weitaus mehr als nur pervertierten Entscheidung nimmt er wiedereinmal das Gutachten aus dem Sommer 1999 des Dr.Helmuth Finster, welches wie wir bereits alle mittlerweile wissen, keiner Grundlage zur Erstellung eines Gutachtens des Bundes Deutscher Psychologen entspricht und einer Prüfung diesbezüglich nicht standhält, jedoch als Negativbeispiel dafür, wie keinesfalls ein Pamphlet sich Gutachten nennen darf…
Das Richter Pittner dies als Grundlage nimmt, um Alexander und Stefanie schon wieder einmal ihrer Rechte zu berauben, hier ihr Recht auf ihre Mama, davon ging ich aus, aber an Dreistigkeit übersteigt ja wohl nachfolgendes Zitat aus diesem Beschluß:
„Der bei der persönlichen Anhörung des Kindes gewonnene Eindruck von den Neigungen, Bindungen und dem Willen des Kindes wurde bei der Entscheidung berücksichtigt.“
Wann soll das denn gewesen sein?…..die Phantasie dieses Familienrichters ist einfach unglaublich.. auch ist Richter Pittner wohl mehr als waghalsig, indem er angibt, daß das Jugendamt Bad Neustadt selbst eine Stellungnahme am 29.05.2001 abgegeben hat.
Faktum ist, daß das Jugendamt (dessen Mitarbeiter) zu dieser Verhandlung im Gerichtsgebäude anwesend waren, jedoch nur, um meine Kids „zu empfangen“, eine Stellungnahme oder jeglich ähnliches wurde in keinster Weise abgegeben, denn im Gerichtssaal zur Verhandlung selbst war das dortige Jugendamt nicht vertreten…irgendjemand muß hier wohl an Halluzinationen leiden…..
…der Jugendamtsbericht vom letzten Sommer vom Jugendamt Gera, aus dem eindeutig hervorgeht, wie sich die Kinder entwickelt haben usw.läßt Richter Pittner beiseite, ein noch älteres mehr als nur umstrittenes Gutachten nimmt er zur Grundlage, als Verweis, einen „Jugendamtsbericht“, aus dem nur Aussagen des Kindsvaters hervorgehen ebenso….die Kinder selbst hat keiner gesehen, geschweige gefragt.. weiterhin ist es für ihn ja auch nur zu vermuten, daß Alexander und Stefanie bei mir leben… und deshalb ..
und jetzt haltet euch fest….
„Die Kinder Alexander und Stefanie haben mangels anderer Anhaltspunkte weiterhin ihren Lebensmittelpunkt beim Vater.“
Da fehlen selbst mir ein paar Worte……
…alles in allem bekam der Kindsvater die elterliche Sorge zugesprochen, angeblich haben die Kids sich für einen Verbleib bei ihm ausgesprochen und angeblich besteht noch immer eine enge Bindung der Kinder zum Vater, eine Bindung zwischen den Kids und mir ist halt auch weiterhin wohl nicht vorhanden…was soll man dazu noch sagen…es ist zwecklos, Bayern macht nunmal was es will!!!
Lest euch die Pamphlete halt selbst mal durch.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man fast behaupten, es übertrifft Loriot.. und alles eingehüllt (im Schlußsatz)…“Die Entscheidung entspricht am besten dem Wohle der Kinder…“
Ach ja, nur um euch nochmal kurz über den 29.Mai zu informieren.. Richter Pittner hatte ja tatsächlich einen Schutzmann und einen „Schreiber“ bei der Verhandlung dabeihaben wollen, damit alles wirklich den ordentlichen Gang geht und er nicht schonwieder einen Befangenheitsantrag und eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung u.ä. bekommt – so seine Äußerung gegenüber meiner Anwältin….allerdings ist nun in diesem Beschluß (o.g.) soviel Müll vorhanden, daß es nicht nur einer Rechtsbeugung gleichkommt, sondern wohl auch Nötigung, übler Nachrede, Verleumdung und noch einiges mehr, aber VORALLEM: einer unterlassenen Hilfeleistung gegenüber Alexander und Stefanie, nämlich gleichsetzend einer hochgradigen Gefährdung des Kindeswohles… denn Alexander und Stefanie sollen umgehen gegen ihren eigenen Willen zum Kindsvater verbracht werden….
…am 29.Mai 2001 standen genug Leute (auch Mitarbeiter vom dortigen Jugendamt!!!) im Gericht herum, die nur darauf warteten, Alexander und Stefanie „in Empfang zu nehmen“ und sie dann, wohl auch mit Gewaltanwendung gegen die Kids, denn diese würden sich wehren (wer macht das nicht, wenn er gekidnappt und verschleppt wird…) zum Kindsvater zu verbringen…..
Da kann ich doch wirklich nur sagen:
Willkommen in Deutschland.. betrachtet es doch mal von der Seite:
Wieviele Ausländer beantragen in Deutschland Asyl, bekommen es auch. Wieviele Ausländer wünschen sich nichts sehnlicher als die deutsche Staatsbürgerschaft und sind sogar bereit hierfür richtig Geld hinzulegen (Scheinehen usw.)…..warum, wieso, weshalb-darauf, auf evtl. Hintergründe gehe ich jetzt nicht ein, denn ich möchte auf etwas anderes hinaus…..
…Deutschland geht (an meinem Beispiel jetzt und hier) mit seinen eigenen Landsleuten wohl herablassender (auf andere und krassere Verben, die hier wohl noch angebrachter wären, verzichte ich) um, als mit o.g……
Vielleicht sollte ich mal darüber nachdenken, Asyl zu beantragen…jedes andere Land müßte uns dieses, nach einer solchen Verfolgungsjagd und Behandlung durch deutsche Behörden, doch wohl gewähren……
…als natürlich auch, daß ich nicht besonders glücklich bin die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben….vielleicht sollte ich sie verschenken….frei nach dem Motto:
Jeden Tag `ne gute Tat…es gibt doch genügend Menschen, die diese unbedingt haben wollen.. und natürlich: es geht weiter… wir gehen jetzt in Beschwerde, diese wird wohl bis ca. Dezember 2001 vom OLG Bamberg abgelehnt werden……eigentlich kann ich mir den Aufwand hierfür schenken, denn es wird erwartungs – und erfahrungsgemäß nichts bringen, ich brauche das aber als Ausschöpfung des Instanzenweges zum Weitergehen an den europäischen Gerichtshof.
Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich diese natürlich auf meiner HP veröffentlichen, ihr sollt doch wissen, wie es weitergeht…
…bis dahin werde ich weiterhin versuchen, die für mich und die Kids aufgrund unserer „Spezialsituation“ anfallenden Probleme des Alltäglichen bestmöglichst zu meistern, um uns ein annähernd „normales Leben“ zu ermöglichen.
Wer Vorschläge, Tipps, Ratschläge, Hilfsangebote usw. für uns hat – immer her damit…das Gästebuch hat noch viel Platz und die Kontakt-addy ist auch da.. und nun der link:
zuletzt bearbeitet:
07.07.2001
In Beschwerde sind wir natürlich gegangen, hierin wurden nocheinmal alle Tatsachen angegeben und begründet, als auch auf Fehler im Verfahren seitens des Familiengerichtes Bad Neustadt/Saale hingewiesen und detailliert begründet. Aber auch hier, wie nicht anders zu erwarten, schließt sich das OLG Bamberg dem Amtsgericht Bad Neustadt/Saale, Richter Pittner, an und lehnt somit meine Beschwerde ab, mit Begründungen, wie immer – völlig daneben.
Jetzt wissen wir zumindest Eines ganz genau: nämlich wie in Bayern mit den Kindern umgegangen wird, fatal und abscheulich und deklariert – zum Wohle des Kindes.
Einen weitläufigeren Kommentar erspare ich mir hierzu, denn mir fällt da auch nichts mehr ein, bei soviel Arroganz und Willkürherrschaft.
Wenn ihr wollt, könnt ihr die Beschwerde und die Ablehnung dazu jetzt lesen:
► Beschwerde
► Ablehnung der Beschwerde
Letztendlich bin ich mit den Instanzen ja nun wiedereinmal durch, d.h. hier kann ich nichts mehr machen. Das einzige, was mir jetzt noch an Möglichkeit bleibt, ist der Weg zum europäischen Gerichtshof. Wie ich diesen jedoch bestreiten soll, weiß ich auch nicht genau, denn finanziell ist dies für uns absolut nicht machbar.
Falls ihr Ideen habt, euch etwas dazu einfällt, gebt mir doch einfach Bescheid.
zuletzt bearbeitet:
07.03.2002