17.07.2004 Saalezeitung

Saalezeitung
17.07.2004
Jahrelang mit Kindern untergetaucht

Vater schaltete Detektive ein – Mit falschen Papieren geheiratet

Würzburg (kfb).Über vier Jahre lang hat ein Vater aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld europaweit Detektive nach seinen beiden Kindern suchen lassen, mit denen die damals von ihm getrennt lebende Ehefrau untergetaucht war, als die beiden zwei und vier Jahre alt waren.

Dass die Kinder, ein Bub und ein Mädchen, noch lebten, wusste der Mann, weil seine Ex-Ehefrau immer wieder einmal großen deutschen Boulevard-Zeitungen, Magazinen und Fernsehsendern aus der Illegalität Interviews gab.
Darin beklagte sie sich über das Amtsgericht Bad Neustadt und eine Entscheidung des Familienrichters, der die Kinder dem Vater zugesprochen hatte.

Jetzt hat das Amtsgericht Würzburg die Frau, die derzeit in Hamburg lebt, wegen Entziehung Minderjähriger zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, aber die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Die Tat begann, so Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht übereinstimmend, aus einer familiären Ausnahmesituation heraus. Auf die wollten alle Beteiligte nicht näher eingehen, weil das möglicherweise zu einem tagelangen „schmutzige Wäsche waschen“ geführt hätte.

Man müsse davon ausgehen, dass die Frau ihre Kinder in der Zeit, als sie unter falschem Namen irgendwo lebte, gut versorgt hat, aber lange Zeit nicht den Mut fand, aus der Illegalität wieder auf zu tauchen. Sie hatte in der Zeit sogar mit falschen Papieren erneut geheiratet. Die Kinder leben derzeit bei der Angeklagten und ihrem neuen Ehemann, alle 14 Tage dürfen sie mit dem Vater zusammentreffen, anfangs in den Räumen des Jugendamtes, inzwischen in der Praxis eines Therapeuten.

Gravierend sei, so das Gericht, nicht nur, dass der Vater nicht wusste, was aus seinen Kindern geworden ist. Die Frau habe auch für die Kinder, die nach dem Vater fragten und jahrelang keine Antwort bekamen, eine schwierige Situation geschaffen.

Untergetaucht war die Frau mit den Kindern einen Tag vor Heilig Abend 1999, als ein Gerichtsvollzieher mit dem Vater die Kinder in der damaligen Wohnung der Frau im thüringischen Gera abholen wollte. Sie sagte damals, die seien gerade nicht da, am Abend könne man sie abholen. Als Gerichtsvollzieher und Vater am Abend wieder kamen, mit einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Neustadt, war die Frau mit den Kindern verschwunden.

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Mahnung des Richters
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Da die Familiengerichte in Hamburg und Bad Neustadt unterschiedlicher Meinung darüber sind, welchem Elternteil die Sorge für die beiden Kinder zusteht, bat der Richter die Angeklagte eindringlich, künftige Gerichtsentscheidungen zu beachten, da sonst die Bewährung umgehend widerrufen werden müsste. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Auf eine Geldbuße hat das Gericht verzichtet, da möglicherweise hohe Forderungen des Ex-Mannes auf die Angeklagte zukommen, zum Beispiel die Kosten für jahrelange Detektiv-Einsätze.