Abermalige Stellungnahme meinerseits vom 19.02.2000 zur Stellungnahme des Richter Pittner.

Katrin Reichert
Laasener Sti. 27
07546 Gera

 

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1

96045 Bamberg
                                                                                                      Gera, den 19.02.2000

Gz. SA (F) 8 / 00
Ihr Schreiben vom 14.02.2000, eingegangen am 18.02.2000

Stellungnahme zum Schreiben vom 02.02.2000 des Richter Pittner zum Befangenheitsantrag

Aufgrund der bereits geführten Verfahren am Amtsgericht Bad Neustadt/Saale wurde die Besorgnis der Befangenheit des Richter Pittner ersichtlich. Deshalb wurde jetzt meinerseits ein Befangenheitsantrag gegen Richter Pittner gestellt, da aufgrund o.g. und vorallem im Scheidungsverfahren, als neues Verfahren, die Besorgnis der Befangenheit sich begründet und wieder zeigen wird.

Vorab möchte ich nocheinmal betonen, daß, da ich in einem Rechtsstaat lebe, ich nur über die Rechte verfüge, welche mir zustehen.
Tiefgründig gehe ich vom Rechtsschutzanspruch gegenüber mir und meinen Kindern aus, nicht aus Mutwille.

Richter Pittner selbst geht ebenfalls von Gründen aus, „…,die möglicherweise zu einer Ablehnung führen könnten,…“ Dies steht allein schon im Widerspruch zu seinem ersten Satz: „Ich halte mich nicht für befangen.“

Auch im o.g. Schreiben selbst sind bereits wieder Tatsachenverdrehungen und Unterstellungen von Richter Pittner aufgezeigt. Mir stellt sich hierbei wirklich die Frage, ob er dies bewußt oder aufgrund fehleinschätzendem Verhalten, Sachunkenntnis oder Schusseligkeit vollzieht. Es existiert kaum ein Schriftstück (Protokoll oder Beschluß) , welches von Richter Pittner wirklich tatsachenecht erstellt wurde.

Beruf sollte Berufung sein.

Es ist mir unverständlich, daß einem Richter in Ausübung seines Amtes, allein im Schriftverkehr so viele Fehler unterlaufen können.
Ein Schüler beim Diktat gibt sich mehr Mühe.
Es kann nicht angehen, daß in so wichtigen Verhandlungen, in denen es um die Zukunft der Kinder geht, solche Fehler gemacht werden, orthographische Fehler wären hierbei evtl.noch vertretbar, aber keine Tatsachenverfälschenden.

Nachfolgend detatilliert aufgeführt:

„In diesem Bericht wurde u.a. aufgeführt, dass die Kindergärtnerin, die die vorgenannten Kinder im Kindergarten betreute, lediglich Kontakt zum Vater hatte.“
Im Jugendamtsbericht selbst: „Von seiten der Kindergartenleiterin…“, d.h. die Kindergartenleiterin gab auf Anfage des Jugendamtes Auskünfte und nicht die Kindergärtnerin, die die Kinder betreute. Die Gruppe, in der Alexander war, wurde nicht von der Kindergartenleiterin (welche eine Schulkamerädin des Kindsvaters war) betreut.

„Im übrigen ist es richtig, dass … ich erklärt habe, im Rahmen der einstweiligen Anordnung dem Kindsvater das Aufenthaltsbestimmungsrecht bis zur Hauptsacheentscheidung zu übertragen…“
In der Verhandlung am 29.01.99 wurde das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht bis zur Hauptsacheentscheidung auf niemanden übertragen.
Es hieß lediglich, daß die Kinder zurück in die ehel. Wohnung müssen.
Im Protokoll ist über das angebliche vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht ebenso nichts vermerkt, als auch kein Beschluß darüber existiert.
Im Beschluß vom 20.12.99 las ich das erste mal, das dies veranlaßt worden sein soll

“ offen war, regte das Gericht dann die Lösung an, dass bis zur Entscheidung die Ehegatten in der ehemaligen Ehewohnung getrennt weiter leben sollten „
Im Protokoll vom 29.01.99 lautet es, ich zitiere
„Antragsgegnervertreterin erklärt, wenn nach der Ansicht des Gerichts die Kinder wieder in die ehel Wohnung zurück müssten, sollte die Antragsgegnerin ebenfalls dort einziehen „
Richtig ist, daß ich meiner Anwältin dies mitteilte und diese wiederum Richter Pittner.
Denn, wenn Richter Pittner dies vorgeschlagen, bzw angeregt hätte,
käme das § 240 StGB gleich, da ihm die Um-und Zustande in der ehel Wohnung, Dachgeschoß des Hauses meiner Schwiegermutter, inclusive einer Schwägerin, Nachbarin ist die Schwester meiner Schwiegermutter, etc bekannt waren,
ausführlichere Details in der Richteranklage vom 16.02.2000.
Außerdem, wieso sollte das Gericht den Wiedereinzug meinerseits anregen, wenn doch nur die Kinder zurück in die ehel Wohnung sollten und der Kindsvater doch angeblich das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten habe und ich außerdem eine eigene Wohnung in Gera habe.
Diese Tatsache, daß ich letztendlich wieder mit in die ehel Wohnung gegangen bin, um meinen Kindern ihr Recht auf ihre Mutter zu erhalten, sie zu versorgen, umsorgen und zu betreuen, und all das unter den bekannten Umstanden, welche in der ehel. Wohnung, in diesem Haus, vorherrschten, ist auch eine Tatsache, die zu berücksichtigen gewesen wäre und nicht einfach damit abgetan, ich „als Mutter könne mich den Bedingungen und Bedürfnissen der Kinder nicht unterordnen“, sondern käme wohl auch einem salomonischem Vergleich nahe und würde einem solchen salomonischen Urteil standhalten.

„Eine Vernehmung der Kindsmutter als Partei war nicht erforderlich „
Warum nicht ?
Auch wenn sich Richter Pittner auf § 12 FGG beruft, hat er diesen dennoch nicht eingehalten, er hat es unterlassen die erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten und die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen.
Lediglich finden sich Angaben und Behauptungen der Gegenseite in Richter Pittners Schriftsätzen wieder, obwohl meinerseits die Beweise, daß diese Darstellung nicht der Wahrheit entspricht, in Form von Schriftlichen Aussagen, als auch eidesstattlichen Versicherungen erbracht wurden.
Diese Beweise hat Richter Pittner nicht aufgenommen, geschweige denn zur Kenntnis genommen.
Somit liegt ein Verstoß gegen § 292 ZPO, § 448 ZPO als auch § 12 FGG vor.

Ob es sich tatsachlich der Kenntnis des Unterzeichners Richter Pittner entzieht, daß der Gutachter Dr.Finster von anderen Gerichten nicht mehr beauftragt wird, soll nicht in meiner Beweislast liegen und sei dahingestellt, auch wenn es nicht zutreffend ist, da jeder, einschließlich Richter am AG Schweinfürt, der Landgerichtsprasident Hr.Thomas, usw. den Ruf des Dr. Finster kennt.

Eine Überprüfung des Gutachtens ist definitiv nicht erfolgt !

Denn sonst wären Richter Pittner wohl die verdrehten Darstellungen der Tatsachen als auch die Manipulation der Objektivität des Gutachtens selbst, welche wir bewiesen haben, aufgefallen.

„Dem Gericht ist allerdings bekannt, dass sich zwischenzeitlich eine Interessenvereinigung von Müttern gebildet hat, denen das Sorgerecht oder ein Teilbereich entzogen wurde, und der Sachverständige Dr.Finster ein Gutachten erstattet hat“.
Das ist wiederum die Übernahme von ungeprüften Angaben der Gegenseite und eigene Interpretation.
Richtig wäre die Formulierung, es existiert eine Interessengemeinschaft „Kinder haben Rechte“, ich selbst bin Ansprechpartnerin, vorallem im Bereich Unterfranken. Nicht nur Mütter suchen bei uns Rat, auch Väter gehören dazu.
Da diese Tatsache wohl nicht richtig betrachtet wurde, wird mir immer wieder unterstellt, daß ich eine „Hexenjagd“ gegen Dr. Finster treibe.
Das ist falsch. Es werden die Interessen der Kinder vertreten , wie auch der Name der IG für sich selbst spricht. Es entspricht allerdings der Tatsache, daß in Unterfranken fast alle Fälle mit Dr.Finster in Zusammenhang stehen. Uns sind derzeit über 40 Fälle bekannt, in denen Dr. Finster ein Gutachten erstellte, wobei hier der Begriff der Manipulation und Einseitigkeit eher zutreffen wurde.

Was die Niederschrift zur Anhörung der Kinder betrifft, bzw. zum Telefonat des Kindsvaters mit Richter Pittner, sei nur soviel angemerkt, daß dies für das Bild des Kindsvaters selbst spricht.
Ich selbst wußte nichts von einem solchem Telefonat und kann mir auch jetzt keinen Sinn darauf ergeben lassen, denn letztendlich wurden die Kinder von mir mit in den Gerichtssal gebracht, da ich an diesem Tag die Betreuung der Kinder in Absprache mit dem Kindsvater hatte.

„Die Kindsmutter klammerte dabei beide Kinder an sich fest, wobei Stefanie sich trotzdem löste und sich zum Kindsvater auf den Schoß setzte „
Diese Aussage ist falsch und entspricht einer Lüge, der wahre Tathergang wurde von mir im Befangenheitsantrag berichtet.
Just for Info. Stefanie ist ein ausgesprochener „Mamazipfel“, hier hat Richter Pittner absolut Fehlgegriffen.

Zur Mutter-Kind-Kur betone ich nochmals, daß diese bereits im Sommer 1999 von der Krankenkasse genehmigt war. Ein genauer Termin wird erst bei Zusage von der Krankenkasse mitgeteilt. Ich selbst versuchte seit Sommer 1999 mit dem Kindsvater zu reden und eine Klärung des Sachverhalts, eine Einigung und Zusage des Kindsvaters, daß die Kinder mit zur Kur fahren können zu erhalten. Ich bekam immer nur zur Antwort : Nein. Seine Begründung war: Weil ich das nicht will. Auch hierfür liegen Zeugenaussagen vor, denn er verweigerte mir dies auch bei Anwesenheit anderer. Das Verhalten des Kindsvaters entspricht auch hier nicht dem Kindeswohl.
Mutwilligkeit meinerseits, das Gericht also letztendlich damit zu beauftragen, liegt in keinster Weise vor.

Zum Treffen meinerseits und des Richter Pittner sei noch hinzugefügt erwähnt, daß ich ihm mitteilte, daß sich binnen dieser kurzen Zeit bereits 12 Fälle, Mütter die aufgrund des Gutachtens des Dr.Finster das Sorgerecht, bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht verloren haben, bei mir gemeldet hatten. Daraufhin sagte Richter Pittner zu mir, daß wäre nicht so schlimm, denn Männer gäbe es viel mehr. Er meinte wohl , Väter, die nach der Trennung oder Scheidung die Kinder weiterhin von der Mutter versorgen und betreuen liesen. Hier ist eine eindeutige Parteinahme und somit Befangenheit erkennbar.

„Die Zustellung des Scheidungsschriftsatzes erfolgte deshalb an die Anschrift der Antragsgegnerin in Gera, “ und schon wieder einmal weiß Richter Pittner nicht mehr, was er machte. Denn wie bereits im Befangenheitsantrag erwähnt, schickte Richter Pittner alle Ladungen, etc. an meine Adresse in Gera, obwohl er wußte, daß ich in der ehel. Wohnung in Windshausen bei meinen Kindern bin.
Den Scheidungsschriftsatz schickte er an die Adresse der ehel. Wohnung, obwohl er wußte, daß ich vom 17.11.-8.12.99 zur Mutter-Kind-Kur gefahren war, mit einer 14tägigen Frist zur Stellungnahme.
Hätte ich meinerseits keinen Postnachsendeantrag gestellt, wäre hier die Frist verstrichen, ohne, daß ich von dem Scheidungsschriftsatz Kenntnis nehmen hätte können.
Dies entspricht sehr wohl Mutwilligkeit und Vorsätzlichkeit und ist somit wohl mehr als nur fahrlässig.

„Auch die Vorwürfe gegen den Gutachter sind von ihr erst erhoben, nachdem das negative Ergebnis des Gutachtens feststand „
Wann denn sonst ?
Bis zu der Zeit, als ich all diese Informationen erhielt und auch Beweise unaufhaltsam auf mich einströmten, ging ich immer davon aus, und war im guten Glauben, daß ein Richter als auch ein Gutachter im wirklichen Sinne zum Wohle des Kindes entscheidet, alle Angaben für und wider abwägt, Behauptungen und Beweise genauestens überprüft, den Wahrheitsbeweis führt und veranstaltet, als auch dieser Pflicht nachkommt, mit der entsprechenden Sorgfaltspflicht, so als wäre es
seine eigene Angelegenheit.

Ich glaubte noch an die Gerechtigkeit.
Unsere Kinder sind unser heiligstes Gut. Sie verdienen es nicht, zum Spielball diverser Machenschaften degradiert zu werden.
Es besteht berechtigtes Interesse zum wirklichen Wohl der Kinder Entscheidungen zu treffen.
Diese dürfen nicht im Schutzmantel des sogenannten Kindeswohles leichtfertig vertan werden.
Immerhin geht es um die Zukunft unserer Kinder.
In diesem Fall um meine Kinder , um ihre Rechte, um die Einhaltung und Wahrung ihrer Rechte, Individualrechte , bzw. allgemeine Persönlichkeitsrechte. Ich als Mutter von Alexander und Stefanie werde es nicht zulassen, daß diese verletzt werden.
Auch nach dem Gesetzgeber bin ich dazu verpflichtet und dieser Pflicht werde ich unbeugsam nachkommen.

Letztendlich entsprechen alle von mir aufgeführten Angaben in diesem Schreiben als auch im Befangenheitsantrag der Wahrheit.

Die Vorgehensweise des Richter Pittner entspricht nicht minder einer unerlaubten Handlung.

Ebenso befänglich und befremdent wirkend ist es, daß Richter Pittner am 03.02.99 bereits einen neuen Verhandlungstermin zur Angelegenheit der Scheidung für den 24.02.2000 erläßt, obwohl über den Befangenheitsantrag noch nicht entschieden wurde, als auch am 18.02.2000 eine Verhandlung in Gera stattfand.

Hochachtungsvoll
Katrin Reichert