Befangenheitsantrag gegen Richter Pittner, Familienrichter am Amtsgericht Bad Neustadt Saale.
Katrin Reichert
Laasener Str. 27
07546 Gera
Amtsgericht
Bad Neustadt/Saale
97616 Bad Neustadt/Saale
Reichert ./. Reichert
AZ: Befangenheitsantrag
Hiermit lehne ich den Familienrichter Pittner am Amtsgericht Bad Neustadt/Saale wegen Besorgnis der Befangenheit, nach § 24 StPO und § 42 ZPO ab.
Begründung:
Bereits im Januar 1999 verstieß Richter Pittner gegen §273 Abs. 1 ZPO, § 274 Abs. 2 und 3 ZPO als auch § 277 Abs. 3 ZPO.
In der Verhandlung am 29.01.1999 sprach er u.a.:
Die Kinder kommen sofort in die eheliche Wohnung zurück. Eigentlich sind wir nicht zuständig, aber wir machen das jetzt halt mal. Stimmen Sie dem mal zu.
Hier liegt ein Verstoß gegen § 139 ZPO vor, in der Einleitung der ZPO wird von richterlicher Hinweispflicht ebenso gesprochen.
Richter Pittner gab mir weder ausreichend Zeit, um mich vor dem Verhandlungstermin zu erklären, die Ladung bekam ich am 27.01.99 für die Verhandlung am 29.01.99, noch Gelegenheit während der Verhandlung am 29.01.99 Stellungnahme und Erklärung abzugeben, seine Entscheidung stand von vornherein fest, die Kinder sollen sofort zurück in die ehel. Wohnung.
Eine scheinbar ausreichende Begründung für ihn war, diese führte er jedenfalls an, daß der Kindsvater den Sohn Alexander in den Kindergarten gebracht und ihn wieder abgeholt habe. Einwände meinerseits, daß da nichts dabei ist, da wir auch noch eine kleinere Tochter haben, die versorgt und betreut werden mußte, etc. interessierten ihn nicht, wurden „überhört“.
Gleichfalls mußte ich mir anhören, bzw. von ihm sagen lassen, daß ich ja nicht noch mal versuchen soll, auszureißen. Er meinte wohl, die ehel. Wohnung mit den Kindern zu verlassen. § 448 ZPO fand keinerlei Anwendung, Behauptungen und Anschuldigungen seitens des Kindsvaters konnte ich aufgrund der Tatsache, daß keine Vernehmung meiner Partei stattfand, nicht entkräften, wurden ohne Prüfung übernommen, auch § 292 ZPO fand keine Anwendung.
Somit wurde ich gezwungen, die Kinder zurück in die ehel. Wohnung zu verbringen.
Es sollte ein Gutachten erstellt und danach über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, bzw. dessen Übertragung auf einen Elternteil, entschieden werden.
Hierfür beauftragte Richter Pittner den Gutachter Dr. Finster aus Dittelbrunn, obwohl zu dieser Zeit längst bekannt war, daß dieser einseitige Gutachten erstellt und auch dem Richter Pittner dürfte nicht entgangen sein, daß selbst das Justizministerium unparteiische Gutachter vorschreibt.
Darüber setzte er sich hinweg, beauftragte diesen bereits erwähnten Gutachter, der im Auftrage des Richter Pittner bereits mehrmals tätig wurde und fast ausschließlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Kindsvater übertug, seine Gutachten manipulierte und somit wieder seinem Ruf gerecht wurde.
Richter Pittner müßte auch wissend darüber gewesen sein, daß dieser Gutachter an anderen Gerichten (Bad Kissingen und Schweinfurt) nicht mehr oder kaum noch tätig wurde, er somit sein Tätigkeitsfeld verlagerte, nämlich Aufträge jetzt vom Gericht Bad Neustadt/Saale bekam, als auch versucht, in Meinigen Fuß zu fassen.
In der Verhandlung vom 29.01.99 teilte der Richter Pittner nur mit, daß ein fachpsychologisches Gutachten erstellt werden soll, den damit beauftragten Gutachter nannte er erst im Protokoll namentlich – er wußte schon warum…
U.a. heißt es im Protokoll der Verhandlung vom 29.01.99:
„Mit den Parteien wird die Sach – und Rechtslage ausgiebig erörtert.“
Das ist falsch, wie oben bereits erwähnt, wurden keine Sachlagen besprochen und geprüft, sondern einfach festgelegt.
Im Protokoll selbst, nennt es Richter Pittner dann wunderbar umschrieben
-Vereinbarung-.
Ebenfalls „Zum Gegenstand der Verhandlung wird der Bericht des Kreisjugendamtes Rhön-Grabfeld vom 22.01.1999 gemacht.“ – das ist ebenfalls Auslegungssache. Kurz erwähnt sei, daß dieser Bericht selbst auch nur auf Behauptungen aufgebaut war, geprüft wurde hier ebenso nicht und verwunderlich ist auch die Tatsache, daß das Jugendamt noch nicht mal die Kinder gesehen hatte und diese somit überhaupt nicht kannte.
Hierzu werde ich mich in anderer Form und auch an anderen Stellen noch genauer äußern.
Und dennoch schiebt Richter Pittner auch dem Jugendamt Äußerungen zu, die diese niemals gemacht haben-hierzu komme ich später noch detaillierter.
Im Protokoll der Verhandlung vom 17.06.99 finden sich Tatsachenverdrehungen ebenfalls wieder.
„Beide Parteien erklären übereinstimmend, dass der Antragsteller bereits seit November 1997 als Hausmann tätig ist.“
Ich sagte lediglich, daß der Kindsvater seither zu hause ist, nicht aber als Hausmann tätig. Auch hier legt sich Richter Pittner Aussagen so, wie er sie zur Verwendung braucht und scheut sich somit nicht, ein Protokoll zu manipulieren, bzw. entgegen seiner Aufzeichnungen auf Band zu verfälschen.
Weiterhin der Beweis, daß Richter Pittner`s Aufnahmen bei der Verhandlung und dem Protokoll nicht übereinstimmen, nachfolgendes Zitat aus dem Protoll:
Der Antragsteller erklärt:
„In der Zeit von Februar 1997 bis November 1997 habe ich mich um die Kinder gekümmert.“
Das wird von der Antragsgegnerin bestätigt.
Bei der Verhandlung am 17.06.99 wurde von Richter Pittner folgendes aufgenommen:
Die Antragsgegnerin erklärt:
„In der Zeit von Februar 1997 bis November 1997 habe ich mich um die Kinder gekümmert.“
Das wird vom Antragsteller bestätigt.
Dahingestellt soll bleiben, daß ich mich seit der Geburt des 1. Kindes am 29.10.1995 bis einschließlich November 1997 ausschließlich alleine um die Kinder gekümmert habe. Somit ist die Bestätigung für o.g. Zeitraum völlig zusammenhangslos.
In einem Protokoll, da es sich hier um die Zukunft der Leben meiner Kinder handelt, sollte Richter Pittner doch wohl etwas genauer und tatsachenbeständiger bezüglich gemachter Aussagen bleiben, denn er vermerkt das Protokoll mit
-vorgespielt und genehmigt- und es wäre davon auszugehen, daß das Protokoll in schriftlicher Form vom Richter Pittner selbst nochmals gelesen werden sollte, um Befremden auszuschließen.
Bemerkenswert sind auch die sogenannten Feststellungen des Richter Pittner lt. Protokoll und Beschluß der Sitzung vom 28.06.99.
Ich sagte bereits am 17.06.99 aus, daß es stimmt, daß der Kindsvater seit November 97 keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgeht, allerdings nicht, um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten und schon überhaupt nicht im Einverständnis mit mir. Dennoch werden diese, meine Aussagen wieder verdreht dargestellt und Behauptungen seitens des Kindsvaters einfach übernommen.
Eine Prüfung im Zuge der Amtshilfe des Arbeitsamtes hätte den Beweis gegeben, denn hier liegt eine völlig andere Begründung des Kindsvaters zur Einstellung seiner Erwerbstätigkeit vor.
Aber wer nichts sehen will – sieht nichts.
Desweiteren „Das Kreisjugendamt Rhön-Grabfeld hat am 22.01.99 eine Stellungnahme abgegeben. Es befürwortet darin die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater.“
Selbst hier schreckt Richter Pittner nicht davor zurück, Aussagen vom Jugendamt zu verdrehen und zu verfälschen.
Im Jugendsamtsbericht vom 22.01.99 heißt es: „…auch wenn die Betreuung und Versorgung der Kinder künftig bei beiden Elternteilen gewährleistet wäre.“
Eine Befürwortung zur Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindsvater gibt es nicht, dies darf ein Jugendamt auch nicht – müßte Richter Pittner eigentlich wissen-.
Desweiteren verweise ich darauf, daß Tenor des Gutachtens und der Verhandlungen das Übertragen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes waren und nicht die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, da im Zuge des neuen Kindschaftsrechtes das gemeinsame Sorgerecht bestehen sollte.
Schon hier nimmt Richter Pittner eine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindsvater vorweg !
Weiterhin beruft sich im o.g. Schriftsatz Richter Pittner auf §5 FGG.
Dieser fand jedoch nie Anwendung, da dieser beinhaltet, daß die Zuständigkeit vom höheren Gericht geprüft wird, dies jetzt laienhaft und hoffentlich auch verständlich für Richter Pittner formuliert.
Desweiteren übernimmt Richter Pittner die bereits mehrmals auch schriftlich widerlegten Behauptungen des Kindsvaters. Z.B. „…und im Einklang mit den Feststellungen des Gerichtes bei den Anhörungen der Parteien und auf dem beobachteten Verhalten der Kinder.“
Richter Pittner sah meine Kinder erstmalig bei dem Anhörungstermin dieser.
Zur wahrhaftigen Beobachtung hätte er formulieren und aussagen müssen, daß der Kindsvater sich Alexander auf den Schoß setzte, Stefanie bei der Kindsmutter auf dem Schoß saß und dann auch Alexander unbedingt zu seiner Mutter auf den Schoß wollte. Er hat also beide Kinder auf dem Schoß der Mutter sitzend und anschmiegend beobachtet, Kindsvater saß allein da.
Richter Pittner allerdings formuliert es: „Willensentscheidung der Kinder für die Mutter war im Verfahren nicht erkennbar…“
Weiterhin übernimmt er Behauptungen und Lügen in seiner Begründung, diese wurden vorab als auch danach widerlegt, mit Beweisen, eV, Schriftsätzen und Anlagen meiner Partei.
Ein Interesse am tatsächlichen Geschehen und eine Aufklärung sind nicht im Sinne des Richter Pittner.
Auch die Übernahme, daß der Kindsvater sich mehr als 1,5 Jahre im wesentlichen alleine um die Kinder kümmerte, ist befremdlich, Stefanie wurde am 17.02.97 geboren und bis Oktober 97 gestillt. Hätte der Kindsvater sich über diesen Zeitraum wie o.g. verhalten, hier ist der Beginn 06/97 (Berechnung: 12/98 minus 1,5 Jahre ergibt 06/97) hätte er Stefanie wohl auch gestillt und seiner Arbeit nicht nachgehen können, denn wie angegeben, ist der Kindsvater erst seit November 97 zu hause.
Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit Richter Pitter entweder schusselig mit Leben umgeht oder überfordert ist, denn er führt ständig die Großmutter mütterlicherseits unter Zuhilfenahme an … das ist meine Mutter…
Befänglich ist ebenso das anmaßende, arrogande, frauenfeindliche und menschenverachtende Verhalten des Richter Pittner mir gegenüber.
Da ich die Genehmigung des Kindsvaters für eine Mutter-Kind-Kur (welche im Sommer 99 genehmigt war) nicht bekam, mit der Begründung: Weil ich das nicht will!, entschloß ich mich, dies zum Gegenstand der Sitzung vom 16.11.99 zu machen,
lt. § 1628 BGB.
In 1,5 stündiger Verhandlung wurde ich seitens des Gegenanwaltes und des Richter Pittner einer demütigenden, arroganten, diskreditierenden und diskreminierenden Behandlung „unterzogen“. Seitens Richter Pittner hieß es, was das jetzt überhaupt soll, ich würde wohl bloß noch mehr „Feuer“ in diese Sorgerechtgeschichte bringen wollen, alle Kinder haben irgendwann mal eine Erkältung.
Das Benehmen des Richter Pittner war mehr als befänglich und anmaßend.
Die Tatsache, daß die Kinder aus dem Martyrium für kurze Zeit befreit werden sollten und sich auch wegen gesundheitlicher Seite erholen sollten, paßten ihm überhaupt nicht. Allerdings konnte er die Tatsache, daß der Kinderarzt (von diesem lagen sogar mehrere Begründungsschreiben vor u. Richter Pittner wollte ihn noch zur Verhandlung vorladen lassen) und selbst das Jugendamt diese Kur befürwortete und die Krankenkasse diese genehmigte, nicht vom Tisch wischen und entschied in meinem Sinne, lt. Antrag.
Jedoch wirft mir Richter Pittner vor, ich hätte das Gericht nicht beauftragen brauchen, sondern nur mit meinem Mann reden sollen.
Ich hätte das Gericht unnötigerweise in Anspruch genommen und meinen Mann überrumpelt und entschied gleichfalls, mir die PKH zu streichen und den Gesamtwert der Verhandlung auf mich zu übertragen.
Er unterstellt mir Mutwilligkeit.
Auch sagte Richter Pittner, er hoffe und gehe davon aus, daß das OLG in seinem Sinne entscheidet, bzw. seine Entscheidung bestätigt. Logisch, sonst würde er ja einen Fehler zugeben. Befänglich ist allerdings, daß er noch im Sommer anderer Meinung war, denn bei einem zufälligen Treffen wünschte er mir mehr Glück beim OLG…..
Allerdings ist bis dato noch kein Protokoll vom 16.11.99 bei meiner Partei eingegangen. Diese Tatsache und der daraus sich ergebende Verstoß gegen die Gesetze und Vorschriften sprechen allein für sich.
Aber noch nicht genug.
Gleichfalls verfaßte Richter Pittner am 16.11.99 einen Schriftsatz bezüglich des Scheidungsantrages des Kindsvaters und des PKH-Antrages und sendete dies unverzüglich an die Adresse der ehelichen Wohnung.
Hierin gab er mir 14 Tage zur Stellungmahme Zeit.
Verwunderlich ist, daß Richter Pittner alle sonstigen Schriftverkehre, Ladungen, etc. an meine Wohnanschrift in Gera sendete, obwohl er wußte, daß ich mich gezwungener Maßen in der ehel. Wohnung in Windshausen aufhielt.
Ausgerechnet jetzt, nämlich am 16.11.99 sendet er meine Post mit Aufforderung zur Stellungnahme an die Adresse der ehel. Wohnung UND:
Richter Pittner wußte, daß ich mich in der Zeit vom 17.11.99 – 8.12.99 zur Mutter-Kind-Kur befinde und gibt mir dennoch 14 Tage Zeit zur Stellungnahme.
Das Schriftstück am selben Tage geschrieben, als auch die Verhandlung war, in der ich nach § 1628 BGB Entscheidungsbefugnis zur Mutter-Kind-Kur zugesprochen bekam…..
Desweiteren führt Richter Pittner im Beschluß vom 20.12.99 an, daß „Nach Übertragen des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der vorläufigen Anordnung zog sie dann am 29.01.99 wieder in die eheliche Wohnung.“
Tatsache ist, daß am 29.01.99 die Verhandlung war und hierbei beschlossen wurde, daß die Kinder und ich am 06.02.99 wieder in die ehel. Wohnung ziehen sollten.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde dem Kindsvater zur Verhandlung am 17.06.99 zugesprochen, nicht im Januar, auch nicht im Wege der vorläufigen Anordnung.
Weiterhin zitiere ich : „Dabei übersieht sie, dass aufgrund der bisherigen Entscheidungen, auch der Entscheidungen des Antragstellers alles unternommen wird, um ihr einen ausreichenden weit über vergleichbare Fälle hinausgehende Umgang mit den Kindern zu ermöglichen.“
Das klingt, als wäre eine Danksagung fällig…. Allerdings übersieht Richter Pittner, daß ich mich zur Umsorgung und Betreuung der Kinder in der ehel. Wohnung aufhalte.
Entsprechenden Umgang, wie er es nennt, habe ich nicht, denn der Kindsvater kontrolliert, etc. uns – detailliert aufgeführt in der eV vom 21.01.2000.
Umgang nur zwischen mir und den Kindern hatte ich alle 4 Wochen für 3 Tage ! Richter Pittner sollte das wissen, denn ich ließ dies bei ihm verhandeln, da auch hier keinerlei Möglichkeit und Einsicht des Kindsvaters bestand.
Außerdem ist es mehr als befänglich, sondern auch anmaßend, daß Richter Pittner das zwangsweise Zurückbringen der Kinder und mein Verbleib in der ehel. Wohnung, als solch großzügigen Umgang bezeichnet und definiert.
Weiterhin ist nicht zu übersehen, daß auch Richter Pittner selbst meine Person in verleumderischen Zügen und Vermutungen als Tatsachen darstellt. „…boykottiert sie jeglichen Umgang mit dem Antragsteller.“…“…weil ansonsten, wie bereits im vergangenen Jahr zu erwarten ist, dass die Antragsgegenerin wiederum den Umgang mit dem Antragsteller auch an Weihnachten unmöglich macht.“
Allerding weiß Richter Pittner, bzw. liegen ihm die Unterlagen vor, daß der Antragsteller selbst keinen Kontakt zu seinen Kindern wahrt.
Beispiele hierfür liegen ihm vor.
Letztes Weihnachten hat er wiedermal die Einladung nach Gera verworfen, wollte bei seiner Mama bleiben, hatte keine Lust Windshausen zu verlassen.
Als Stefanie vom 31.12.98 – 6.01.99 im Krankenhaus (auch Intensivstation) lag, hielt es der Kindsvater nicht für nötig seine Tochter zu besuchen.
Als ich im November 1999 zur Mutter-Kind-Kur war, hielt es der Kindsvater ebenfalls nicht für nötig, mit seinen Kindern zu reden, es erfolgte kein Anruf über den Festnetzanschluß des Heimes, er meldete sich auch postalisch nicht, auch nicht zum Nicolaus, ebensowenig wie an anderen Tagen auch.
Weiterhin verbreitet Richter Pittner vorsätzlich Unwahrheiten :“Darüberhinaus ist nicht zu übersehen, dass in der Vergangenheit aufgrund der gemeinsamen Entscheidung der Antragsteller im wesentlichen die Kinder alleine betreut hat.“
Richter Pittner verwendet befänglicherweise Behauptungen, welche nicht zu beweisen sind, läßt aber belegbare Tatsachen, selbst Belege und Berichte, die ihm vorliegen, als auch vom Jugendamt außer Acht.
Hier schreibt das Jugendamt in seinem Bericht vom 27.08.99 „…daß sie beide nach wie vor in der ehelichen Wohnung in Windshausen getrennt leben und die Kinder ca. im 24-Stunden-Rhytmus abwechselnd betreuen.“
Alles in allem sind die Begründungen der Beschlüsse des Richter Pittner eine Farce, verleumderische Behauptungen.
Dies alles zeigt eindeutig seine Befangenheit.
Er selbst setzt sich auch über Jugendamtsberichte hinweg und verfälscht deren Aussagen, begeht in befänglicher Weise Tatsachenverdrehungen, verbreitet verleumderische Angaben über meine Person, wobei ich im jetzigen Befangenheitsantrag noch nicht alle Vorkomnisse detailliert und aufgeführt habe.
Dies behalte ich mir vor.
Dennoch sind die bereits aufgeführten Beispiele Gründe genug, um Richter Pittner für befangen abzulehnen.
Es ist davon auszugehen, daß Richter Pittner auch im Scheidungsverfahren, abschließend über das Sorgerecht meiner beiden Kinder Stefanie und Alexander, entscheiden wird.
Aufgrund bisheriger Verhaltensweisen, wie geschildert dargestellt, gehe ich davon aus, daß weder objektiv geprüft noch entschieden wird, zum Wohle der Kinder.
Richter Pittner begeht Verstöße gegen das Grundgesetz und das bürgerliche Recht.
Weitere Schritte behalte ich mir vor.
Hochachtungsvoll
Katrin Reichert