“Jugendamtsbericht” des Jugendamtes Bad Neustadt/Saale vom 29.03.2001

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Amtsgericht
-Familiengericht-
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29.03.2001

Familiensache
Katrin Reichert, Gera
./.
N. R., Windshausen

Regelung der elterlichen Sorge über die Kinder Alexander,

geb. 29.10.1995 und Stefanie, geb. 17.02.1997,

wohnhaft bei der Mutter

Mitteilung gemäß § 50 SGB VIII
Az.:001 F 00436/00
Quellennachweis: • Gespräch mit Herrn R. im Kreisjugendamt

Herr und Frau Reichert sind seit dem 06.03.1995 verheiratet.
Aus dieser Ehe stammen die gemeinsamen Kinder Alexander, geb. am 29.10.1995, und Stefanie, geb. am 17.02.1997.
Die Eheleute leben seit dem 21.12.98 getrennt.
Herr R. berichtet, daß die Kindsmutter schon einmal von einem Besuch mit den Kindern in Gera nicht mehr zurückgekommen sei. Dies wäre Ende 1998 gewesen.
Sie kehrte am 16.02.99 mit den Kindern wieder nach Windshausen zurück. Nach Angaben von Herrn R. hat er seine Kinder das letzte Mal am 16.11.99 gesehen. Seine Frau kehrte von einer Mutter-Kind-Kur nicht mehr zurück.
Herr R. vermutet, daß die Kinder mit der Mutter von einer versteckten Familie zur anderen ziehen, und die Kinder nicht in den Kindergarten gehen würden. Unter der angegebenen Adresse würden ihre Eltern wohnen, sie selbst wäre aber dort nicht zu erreichen. Frau Reichert wäre früher im Marketingbereich tätig gewesen, momentan würde sie angeblich von Spendengeldern leben. Herr R. vermutet, daß sie von ihren Eltern finanziell unterstützt wird.
Herr R. wohnt im Haus seiner Eltern im Dachgeschoß.
Er übt momentan keinen Beruf aus.
Er verbringt viel Zeit mit der Suche seiner Kinder.
Nach Angaben von Herrn R. hätte er im Namen seiner Frau bereits Morddrohungen erhalten. Auch die Medien wären von ihr schon eingeschaltet worden.
Seiner Meinung nach hätte die Mutter einen schlechten Einfluß auf die Kinder, sie würden „psychisch in die Mangel“ genommen werden. Nach seinen Angaben ginge es den Kindern bei der Mutter nicht gut.
Trotz dieser Beeinflussung würden sich die Kinder aber immer wieder für einen Verbleib bei ihm aussprechen.
Frau Reichert werfe ihm vor, aggressiv, kriminell und spielsüchtig zu sein.
Herr R. weist dies von sich. Ebenso würde Frau Reichert behaupten, wenn sie wieder zu ihm zöge, würde er sie und die Kinder umbringen.
Frau Reichert hätte ihm die Kinder unter diesen fadenscheinigen Vorwürfen entzogen. Frau Reichert konsumiere übermäßig Alkohol und hätte schon Suizidversuche unternommen. Während verschiedener Streitgespräche hätte er schon Schläge von seiner Frau bekommen. Dies wäre vor den Kindern passiert, wobei er sich auch dann ihr gegenüber immer ruhig verhalten hätte. Von Aggressivität seinerseits könne keine Rede sein. Herrn R. sind seine Kinder sehr wichtig. Er wird deshalb die Suche nicht aufgeben.
Herr R. machte während des Gesprächs einen ruhigen und besonnenen Eindruck auf die Sachbearbeiterin.
Das Kreisjugendamt Rhön-Grabfeld verweist in diesem Fall auf die Ergebnisse des Gutachtens von Herrn Dr. Finster sowie auf unsere bereits vorliegenden Berichte.
i.A.

Mölter Dipl.-Soz.Päd. (FH)