mein Anschreiben an das Jugendamt Bad Neustadt/Saale wegen dieses “Jugendamtsberichtes”

Landratsamt Rhön-Grabfeld
-Kreisjugendamt-
II / 2 – 436 – 20
Zimmer Nr. 541
Frau Dipl.-Soz.Päd. (FH) Mölter
Spörleinstr. 11

97616 Bad Neustadt/Saale

                                                                        Gera, den 22.04.2001
Ihr Schreiben vom 29.03.20001
Az.: 001 F 00436/00

Sehr geehrte Frau Mölter,

bezugnehmend auf Ihr o.g. Schreiben teile ich Ihnen mit, daß aufgrund meiner Rechtsauffassung ein Jugendamtsbericht bezüglich der Regelung der elterlichen Sorge neutral und verwertbar nur erstellt werden und bei einem neutralen und fairen und somit kompetenten Gericht und Richter nur Verwendung findet, wenn dieser die Aussagen beider Elternteile als und vorallem auch die Durchführung eines Besuches oder Gespräches , im Volksmund wohl auch „Begutachtung“ genannt, mit den betroffenen Kindern beinhaltet, eine vollinhaltliche Bezugnahme bezüglich des Besuches des Jugendamtes bei meinen Kindern laut Jugendamtsbericht vom 04.09.2000 des Jugendamtes Gera vorausgesetzt.
Denn um das Wohl der Kinder geht es hierbei, sie werden zwar von der Gerichtsbarkeit zu Folgesachen und Objekten degradiert, jedoch haben sie verfassungsmäßig zugesicherte Grundrechte, hierauf wird für-und vorsorglich verwiesen.
Da nach meiner bisherigen Erfahrung mit Ihrer Kollegin am hiesigen Jugendamt, Frau Müller, diese meinen Kindern verwehrt wurden!

Ihr o.g. Bericht beinhaltet lediglich Meinungen und Aussagen des Herrn N. R. (Kindsvater).
Um Diskrepanzen und Falscheinschätzungen vorweg zu nehmen, ausgehend von Ihrer um Kompetenz bemühten Arbeit beim Jugendamt FÜR das Wohl der betroffenen Kinder, hier
Alexander und Stefanie
denn dafür sind Sie beim Jugendamt tätig und werden von unseren Steuergeldern gut bezahlt, äußere ich mich nachfolgend:

Als erstes zu Ihrer Information, bin ich am 16.02.99 nicht, wie Sie es ausdrücken, einfach so nach Windshausen zurückgekehrt. Hierbei wird der Anschein erweckt, daß ich nicht entschlußkräftig und -fähig genug sei, um mich von meinem Mann zu trennen und wieder zu ihm zurückkehrte.
Der einzige Grund für die Rückkehr am 11.02.99 (nicht 16.02.99) meinerseits in die eheliche Wohnung, in der wir als Eheleute getrennt lebten!!!, war die Anordnung des Richter Pittner, daß die Kinder sofort wieder in die eheliche Wohnung zu verbringen seien-so äußerte er sich ohne weitere Angaben von Gründen in der Gerichtsverhandlung am 29.01.99, im Protokoll bezeichnet er das „liebevoll umschrieben“ als Vereinbarung, meine Kinder sich nicht von mir trennen wollten und ich meine Kinder nicht alleine lassen wollte, da sie bisher auch nicht von mir (ihrer Mutter!!!) getrennt waren und ich ihre Bezugsperson war und noch immer bin!!!

Was Herr R. vermutet, bildet keinerlei Grundlage für einen kompetenten und verwertbaren Jugendamtsbericht für die Regelung der elterlichen Sorge!!!

Faktisch ist korrekt, daß Herr R. Alexander und Stefanie letztmalig am 16.11.99 gesehen hat (und seither auch von sich aus keinerlei Kontakt hält!!!).
Wie Herr R. diverse Angaben über das Leben der Kinder mit mir machen kann ist mir mehr als nur schleierhaft und entzieht sich jeder Grundlage des normalen Menschenverstandes und

Nostradamus ist tod!

Seine Behauptungen über meine Person deuten von verletztem Stolz und gekränkter Eitelkeit zuzüglich von bereits bekannter Verlogenheit.
Zu Ihrer Information -diese ist sehr leicht zu ergründen- sie brauchen nur die Angaben des Herrn N. R. zur Aufgabe seiner Arbeitstätigkeit in den Gerichtsakten (wohl auch in den Ihren beim Jugendamt) und die Begründungen in den Akten beim Arbeitsamt Bad Neustadt/Saale zu vergleichen!!!

Soweit mir bekannt ist, arbeitet das Jugendamt, um für das Wohl der Kinder einzutreten und um zwischen den Elternteilen eine vermittelnde Tätigkeit auszuüben, nicht um den „Scheidungskrieg“ anzuheizen!!!
Somit kann er von mir aus behaupten, was er will, ein kompetenter Jugendamtsmitarbeiter geht NUR nach den Fakten und tatsächlichen Begebenheiten, ebenso der zuständige neutrale und kompetente Richter, der ja die Erstellung des Jugendamtsberichtes in Auftrag gab, um vom Jugendamt eben auch entsprechend kompetente und verwertbare Angaben der tatsächlichen Begebenheiten und Fakten zu erhalten.
Somit schafft das Jugendamt das „Fundament“, auf das der Richter aufbaut…..ich gehe hierbei einmal nicht davon aus, daß sich das Jugendamt mit unkorrekter Arbeit der Mithilfe zu kriminellen Machenschaften schuldig machen will….

Anmerken möchte ich auch, daß es mir mehr als nur schleierhaft ist, wieso Herr N. R. behauptet, daß ich unter meiner angegeben Adresse nicht zu erreichen bin.
Völlig absurd!!!
Er selbst hat hier weder angerufen noch war er jemals persönlich in Erscheinung getreten, um mich, meine Eltern oder die Kinder zu besuchen, anzurufen, postalisch zu kontaktieren oder sonstiges.
Selbst das Jugendamt Gera hat mich hier erreicht, der Jugendamtsbericht vom 04.09.2000 vom Jugendamt Gera gibt hierüber als auch über die Kinder und deren Entwicklungsstand und Wohnverhältnisse deutlich Auskunft, denn das Jugendamt Gera arbeitet korrekt und besucht die Kinder, über die es einen Bericht erstellen soll….

Wovon die Kinder und ich leben, weiß Herr N. R. nicht, auch hier vermutet er nur einmal mehr wieder, er kann nichts an Fakten aufzählen, außer seiner Phantasie.
Da wir aber gerade dabei sind, möchte ich anmerken, daß er selbst seit 1997 keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgeht und auch nicht dazu willens ist, was für mich doch von seiner „Verantwortung“ herrührt, welche wohl auch auf die Erziehungsfähigkeit schließt. Er selbst bezog staatliche Gelder und danach, bis dato, lebt er von den Zuwendungen seiner eigenen Mutter, welche Rentnerin ist, diese Angaben finden sich in den Scheidungspapieren als seine eigens gemachten Angaben wieder!!!
Somit zeugt auch diese Tatsache von der absoluten Erziehungsfähigkeit meiner Schwiegermutter F. R. ihren Kindern, hier ihres Sohnes, gegenüber, zur Unselbständigkeit und Lebensunfähigkeit bishin zur Verantwortungslosigkeit.
Sie duldet das Faulenzen ihres Sohnes somit nicht nur, sondern sie unterstützt es sogar!!!
Auch ist der Kindsvater gegenüber seinen Kindern völlig verantwortungslos.
Er verstößt gegen das Gesetz und zwar vorsätzlich gegen seine Unterhaltspflicht als Elternteil gegenüber seinen Kindern!!!!
Davon abgesehen, daß er sich erwähntem Zeitraum weder bei seinen Kindern gemeldet hat (keine Post, kein Päckchen, kein Brief, weder zu den Geburtstagen, noch zu Weihnachten, Nicolaus, Ostern usw.), noch den Versuch unternommen hat, in Kontakt mit seinen Kindern zu treten.
Ich selbst habe ihn bereits diesbezüglich mehr als einmal angeschrieben, jedoch kam auch hier leider seinerseits keinerlei Reaktion….

Das er selbst noch immer keinen Beruf ausübt beweist seine Verantwortung seinen Kindern gegenüber einmal mehr. Vordergründig scheinheilig gibt er Ihnen gegenüber an, daß er viel Zeit damit verbringe, mit der Suche nach seinen Kindern. Die tatsächliche Gegebenheit ist jedoch vielmehr, daß er wohl mehr Zeit mit der Erweiterung seines Roulettsystems und dessen Ausprobieren im Spielkasino Bad Kissingen verbringt, denn dort wird er regelmäßig gesehen, auch im Kontakt mit dem Milieu von Drogendealern und der „Mafia“.
Ich wüßte auch nicht, wie er Zeit aufwenden soll, um seine Kinder zu suchen, da wie oben bereits erwähnt, er sich bei uns noch nicht einmal gemeldet hat, auch nicht den Versuch unternahm….

Schleierhaft ist mir weiterhin, daß sich die Kinder angeblich weiterhin für einen Verbleib bei ihm aussprechen. Wann sollen sie das denn gemacht haben? Er hält keinen Kontakt zu ihnen, vernachlässigt sie sogar. Er gibt Ihnen gegenüber an, wir wären nicht für ihn auffindbar, also wann sollten die Kinder dies bemerkt haben?
Davon mal ganz abgesehen, daß sie eine solche Äußerung aus freien Stücken niemals machen würden, denn sie wollen definitiv keinen Verbleib bei ihm!!!

Auch möchte ich bemerken, daß ich keinerlei Absichten und Ambitionen habe, wieder zu Herrn R. zu ziehen, dies entspricht wohl eher seiner Wunschvorstellung!!!!
Aus der Luft gegriffen ist jedoch nicht, daß er mir gegenüber immer wieder äußerte, daß er mich umbringt, bzw. umbringen läßt, sobald und wenn er mich findet. Diesbezüglich habe ich auch seinerzeit eine Strafanzeige gegen Herrn R. gestellt als auch bereits Vorkehrungen für den „Ernstfall“ getroffen, so daß er diesbezüglich, bei meinem Ableben, bei natürlichen und oder auch unnatürlichem, der Hauptverdächtige sein wird. Entsprechende Schriftstücke und Unterlagen wurden diesbezüglich vorsorglich von mir an entsprechenden Stellen hinterlegt, welches dann seinen Gang laufen wird.
Wäre an diesen tatsächlichen Gegebenheiten nichts dran, warum sollte ich mir dann darüber so viele Gedanken machen und Vorkehrungen treffen???

Alles in allem sind die Angaben des Herrn N.R. Erzeugnisse seines Gedankengutes, seiner psychopathischen Vorstellungen und seiner zwiespältigen Persönlichkeit.
Herr R. war bereits langfristig wegen Depressionszuständen in Behandlung und arbeitsunfähig, dies vor unserer Ehe, was jedoch nicht heißt, daß sich sein Gesundheitszustand wirklich stabilisierte.

Die Angabe, daß er Schläge von mir bekommen habe ist mir eine Neue, zu bemerken sei hierzu nur soviel, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß sich ein fast 2m großer Mann von seiner 1,67cm großen, normal statuierten Frau schlagen läßt, es sei denn er wäre auch noch devot.

Sie können sehrwohl sicher sein, daß auch ich bei Erstellung dieses Schreibens einen sehr ruhigen und besonnen Eindruck erweckte – dies sagte mir zumindest meine Mutter, die mich ja hierbei aufgrund wohnlicher Verhältnisse beobachten konnte.

Es freut mich lesen zu können, daß er die Suche nicht aufgeben wird, ich gehe davon aus, daß die Suche nach einer gemeinnützigen Tätigkeit, einer neuen Aufgabe, einem neuen Job gemeint ist.
Ich wünsche ihm auf diesem Weg hierbei wirklichen Erfolg, er hat es verdient, daß seine Zeit wieder sinnvolle Beschäftigung findet und ihm somit die Möglichkeit gegeben wird aus seiner Lethargie herauszukommen.
Ich hoffe, dann schafft es Herr N.R. wieder in der Gegenwart zu leben und Zeit und Interesse an seinen Kindern zu finden.

Zu Ihrem Verweis auf das Gutachten des Herrn Dr.Finster sei bemerkt, daß dieses bereits über 2 Jahre alt ist und somit nicht mehr verwertbar für neuerlich zu entschließende und entscheidende Beschlüsse!!!
Auch befindet sich dieses seit geraumer Zeit zur Überprüfung an entsprechend kompetenten und sehr aussagekräftigen Stellen und derzeitiger Stand der Dinge ist, daß dieses allen Grundlagen zur Erstellung eines Gutachtens widerspricht, der Objektivitätsfrage nicht gerecht wird usw. Verfahrensfehler selbst werden gerade schriftlich fixiert.
Außerdem ist ein Gerichtsbeschluß aufgrund dieses Gutachtens bereits existend, somit ein nochmaliger Verweis hierauf inkompetent.

Ihnen selbst gegenüber möchte ich erwähnen, daß ich gerade darüber nachdenke, diesbezügliche Korrespondenz im Internet auf meiner Homepage (oben genannt, oder direkt www.katrin-reicher.de) mit zu veröffentlichen, dieses Recht steht mir zu und auch gibt es eine „schwarze Liste“, welche Gutachter , Richter, Jugendamtsmitarbeiter usw. führt, die ihren Aufgabenbereichen nicht gerecht werden….hierauf konnte ich übrigens auch den Namen Herr Dr.Finster lesen….

Hochachtungsvoll

Katrin Reichert

Bezugnehmend auf:

Jugendamtsbericht vom 04.09.2000 vom Jugendamt Gera
Anschreiben vom 14.04.2001 an den Kindsvater von mir
Richtlinien zur Erstellung eines Gutachtens vom Bund Deutscher Psychologen
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