Stadtverwaltung kann für junge Mutter nichts tun

Katrin Reicherts Lage rechtlich kompliziert

Gera (OTZ/S.B.).
Ob Katrin Reichert, die seit Tagen auf dem Zentralen Platz Unterschriften sammelt im Kampf um ihre Kinder, mit Stefanie und Alexander das Weihnachtsfest gemeinsam verbringen wird, ist ungewiss.

Nach wie vor muss sie damit rechnen, dass der Beschluss des Familiengerichts in Bad Neustadt/Saale vollstreckt wird und sie bis zu 50 000 Mark Strafe zahlen oder die Kinder an ihren Mann heraus geben muss.

Ein langes, intensives Gespräch gestern im Rathaus mit Bürgermeister Andreas Mitzenheim (CDU) brachte erwartungsgemäß im Grunde nichts. „Wir haben alle Möglichkeiten geprüft“, so Mitzenheim, „aber da weder Gericht noch Ämter in Gera an dem Fall beteiligt sind, kann die Verwaltung da einfach nicht helfen“.

Man habe der 30-jährigen Mutter lediglich den Rat geben können, Ansprechpartner auf der politischen Ebene zu suchen. „Ich kann ihr nur die Seele streicheln“, macht Mitzenheim deutlich, wie sehr der Stadtverwaltung hier die Hände gebunden sind.

Ein umstrittenes Gutachten war für das Familiengericht in Bad Neustadt/Saale, wo Katrin Reichert mit Kindern und Mann auf dessen elterlichem Hof gewohnt hatte, Grundlage für die Entscheidung, dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zuzusprechen.

So wie die Dinge jetzt liegen, sei die Angelegenheit rechtlich äußerst kompliziert, so Katrin Reicherts Geraer Anwältin Kerstin Bäde.

Denn zum einen habe Frau Reichert gegen den Beschluss des Familiengerichts beim dortigen Oberlandesgericht Widerspruch eingelegt, und darüber sei in Bamberg noch nicht entschieden.

Insofern bestehe jetzt das Problem der Zuständigkeit des Geraer Amtsgerichts für den Fall.
Andererseits liegt hier ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Erziehungsrechts für ihre Kinder und außerdem der Antrag auf Ehescheidung vor.

Derzeit wird im Geraer Familiengericht noch die örtliche Zuständigkeit geprüft. Es sieht nach eher geringen Chancen aus, bestätigt die Anwältin.